Welche Voraussetzungen muss ich als Gründer erfüllen um die Gewerbeberechtigung zu erhalten?

Voraussetzungen Gewerbeberechtigung

Im Rahmen dieses Blogbeitrages stellen wir Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen, welche Sie für den Erhalt der Gewerbeberechtigung benötigen, ausführlich vor. Sollten Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

Eine Unternehmensgründung bringt zahlreiche Chancen und Risiken mit sich. Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits im Vorfeld sorgfältig damit auseinandersetzen und überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Der Erfolg Ihrer Unternehmensgründung hängt dabei nicht nur von Ihrer fachlichen Qualifikation ab, sondern auch sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Welche Voraussetzungen Sie als Gründer erfüllen müssen, stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

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Voraussetzungen für den Erhalt der Gewerbeberechtigung

Persönliche Voraussetzungen für Gründer

Wie bereits einleitend angeführt hängt der Erfolg Ihrer Unternehmensgründung sehr stark von Ihren persönlichen Eigenschaften ab. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Einsatzbereitschaft: Im Unterschied zu einem klassischen Beschäftigungsverhältnis haben Sie als Unternehmer keine fixen Arbeitszeiten und Wochenenden. Wie der Name schon besagt SELBST und STÄNDIG. Es muss Ihnen also bewusst sein, dass das Unternehmertum aus keiner 40 Stunden Woche besteht, sondern Sie sicherlich mehr Zeit investieren müssen. Zumindest arbeiten fast alle Unternehmer, welche uns bekannt sind, deutlich mehr. Vielleicht wird es Ihnen im Laufe der Zeit gelingen, die Stundenanzahl auf ein akzeptables Maß zu verringern, aber sicher nicht in der Startphase bzw. die ersten Jahre.
  • Risikobereitschaft: Mit der Unternehmensgründung gehen Sie auch von Anfang zahlreiche Risiken ein. Insbesondere wenn Sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft agieren, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Darüber hinaus haben Sie im Unterschied zu einem klassischen Beschäftigungsverhältnis kein regelmäßiges Einkommen. Es wird also nicht mehr automatisch jeden Monat Ihr Lohn bzw. Gehalt auf das Konto überwiesen.
  • Kontaktfähigkeit: Als Unternehmer müssen Sie in der Lage sein, auf fremde Menschen zuzugehen und sich mit diesen auszutauschen. Ohne diese Fähigkeit wird es sehr schwer, ausreichend Kunden zu gewinnen bzw. diese langfristig an das Unternehmen zu binden.
  • Motivationsfähigkeit: Stellen Sie sich bitte auch die Frage, ob Sie die Fähigkeit besitzen, sich selbst zu motivieren, auch in schwierigen Zeiten. Wie gehen Sie beispielsweise damit um, wenn Sie bereits 6 Monate in die Vorbereitung Ihrer Unternehmensgründung investiert haben und die ersten 3 Monate keinen einzigen Euro Umsatz machen?
  • Entscheidungsfreude: Im Rahmen Ihrer Unternehmertätigkeit müssen täglich Entscheidungen treffen. Wenn Sie eine Person sind, welcher das Treffen von Entscheidungen schwerfällt und Sie im privaten Leben bereits sehr lange dafür benötigen, ist das Unternehmertum für Sie vielleicht nicht die optimale Lösung.
  • Keine Angst vor Druck und Stress: Versetzen Sie sich bitte mal kurz in folgende Situation. Ein wichtiger Kunde, welchen Sie nicht verlieren möchten, ruft Sie am Donnerstagabend an und benötigt ganz dringend Ihre Hilfe. Diese wird aber nicht erst nächste Woche benötigt, sondern der Kunde benötigt die Lösung bis morgen Mittag. Wie fühlen Sie sich in dieser Situation und wie gehen Sie damit um?
  • u.v.m.

Neben den bereits angesprochenen persönlichen Eigenschaften sollten Sie auch die notwendige fachliche Qualifikation mitbringen. Damit ist gemeint, dass Sie über das notwendige Fach- und Branchenwissen verfügen sowie ein kaufmännisches Grundverständnis mitbringen. Selbstverständlich ist es unmöglich, jeden einzelnen Bereich zu 100 % abzudecken. So können Sie beispielsweise als Handwerker die Buchhaltung extern vergeben. Aus Sicht der BusinessFragen OG sollten Sie jedoch auch im Bereich der Buchhaltung ein gewisses Grundverständnis und Interesse mitbringen, damit Sie auf Augenhöhe mit Ihrem externen Buchhalter oder Steuerberater kommunizieren können bzw. dessen Worte zumindest halbwegs verstehen.

Häufig unterschätzt wird das familiäre Umfeld. Im Zuge Ihrer Unternehmensgründung sollten Sie Ihr Vorhaben auf alle Fälle im Vorfeld mit Ihrer Familie besprechen. Sie müssen sicherstellen, dass alle engen Familienmitglieder hinter Ihnen stehen und Sie zu 100 % unterstützen. Zur besseren Veranschaulichung, warum dies wichtig ist, drei kurze alltägliche Fragestellungen.

  • Wie reagiert Ihr Partner oder Ihre Partnerin, wenn Sie um 22:00 Uhr immer noch nicht zu Hause sind, sondern im Büro?
  • Wie reagieren Ihre Kinder, welche es gewohnt sind, im Sommer auf Urlaub zu fahren, wenn Sie diesen auf einmal sagen müssen, dass es heuer keinen Urlaub gibt? Der Papa hat dieses Jahr zu wenig verdient.
  • Wie reagiert Ihr Partner oder Ihre Partnerin, wenn am Strand durchgehend das Smartphone klingelt?

Aus unserer Sicht verdeutlichen die hier dargestellten Beispiel die Wichtigkeit der familiären Unterstützung. Selbstverständlich können Sie sagen, mir ist der berufliche Erfolg wichtiger als die Familie. Seien Sie sich nur im Klaren darüber, was auf Sie zukommen kann.

Unternehmensgründung – Allgemeine Voraussetzungen

Neben den persönlichen Voraussetzungen müssen Sie für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung auch einige allgemeine Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie benötigen eine österreichische Staatsbürgerschaft, eine Staatsbürgerschaft aus einem EWR/EU-Land oder der Schweiz bzw. einen Nachweis über den legalen Aufenthalt.
  • Es liegen keine Ausschließungsgründe wie beispielsweise Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen oder Insolvenzverfahren vor.

Unternehmensgründung – Gewerberechtliche Voraussetzung

Abhängig von der Art des Gewerbes, welches Sie ausüben möchten, sind unterschiedliche gewerberechtliche Voraussetzungen für Gründer zu erfüllen. Eine Unterteilung der Gewerbearten wird wie folgt vorgenommen:

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsprüfung
  • Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung

Abhängig davon, in welcher Kategorie Sie sich mit Ihrer Gewerbeart wiederfinden, sind für die Erteilung der Gewerbeberechtigung unterschiedliche Befähigungsnachweise zu erbringen. Die allgemeinen Voraussetzungen müssen jedoch immer erfüllt werden.

Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung eines freien Gewerbes müssen Sie lediglich die persönlichen und allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe wird vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht und laufend aktualisiert.

Scheint ihr anzumeldendes Gewerbe auf dieser Liste nicht auf, handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe ohne bzw. mit Zuverlässigkeitsprüfung. Reglemente Gewerbe zeichnen sich dadurch aus, dass Sie zusätzlich Befähigungsnachweise erbringen müssen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Sie die erforderlichen fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten sowie Erfahrungen mitbringen. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch ein abgeschlossenes Studium, eine Meisterprüfung oder ähnliche Nachweise in Kombination mit einschlägiger Berufspraxis erfolgen.

Von einem reglementierten Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung wird gesprochen, wenn dieses mit einer hohen Verantwortung gegenüber anderen verbunden ist. In diesem Fall dürfen keine Verstöße, welche im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe stehen, vorliegen.

Um herauszufinden, um welche Gewerbeart es sich bei Ihrem Vorhaben handelt, empfehlen wir Ihnen einfach auf Google folgende Textkombination „Berufsbild + Gewerbewortlaut“. Hierzu ein kurzes Beispiel „Berufsbild Gewerblicher Vermögensberater“. Im Regelfall wird Ihnen diesem Fall die entsprechende URL der Wirtschaftskammer Österreich angegeben. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, einen Blick in die Gewerbeordnung zu werfen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Befähigungsnachweise zu erfüllen, so haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung der individuellen Fähigkeiten durch die Gewerbebehörde zu stellen oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, welcher über die notwendigen Befähigungsnachweise verfügt, anzustellen.

Unternehmensgründung außerhalb der Gewerbeordnung

Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass nicht jede selbstständige Tätigkeit mit der Erlangung einer Gewerbeberechtigung verbunden ist. Nicht der Gewerbeordnung unterliegen beispielsweise

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Notare
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapueten
  • Vortragende
  • u.v.m.

Diese Berufsgruppen unterliegen anderen Gesetzen, weshalb zur Ausübung keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Gewerbeberechtigung? Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!


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    Quellen:
    Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, abgerufen am 04.08.2024
    Danski, J. et al (2011): Existenzgründung; 5. aktualisierte Auflage, Haufe, 79111 Freiburg
    Gassner, B. et al (2022): Betriebswirtschaft / Handel für Berufsreifeprüfung (Teil 1); 4. Auflage, Trauner Verlag, Linz

    Bildnachweis:
    https://www.canva.com/de_de/