Sicherheitenänderung
Ist eine Sicherheitenänderung bei Finanzierungen problemlos möglich?
Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unserer YouTube-Reihe “BusinessFragen kompetent und verständlich beantwortet”.
Eine Sicherheitenänderung (unabhängig von der Art der Sicherheit) ist grundsätzlich sowohl bei Konsum-, als auch bei Wohnraumfinanzierungen möglich. Das bedeutet aber nicht, dass auch jede (seitens des Kreditnehmers) gewünschte Änderung schlussendlich auch umgesetzt wird. Das letzte Wort hat immer die Bank, welche der beantragten Sicherheitenänderung zustimmen muss.
Ob eine Zustimmung erfolgt oder nicht ist von mehreren Faktoren abhängig. Handelt es sich lediglich um einen Austausch der Gebäudeversicherung wird die Bank sicherlich zustimmen. Handelt es sich jedoch um eine Sicherheitenfreigabe, wodurch die Besicherungssituation der Bank massiv verschlechtert wird, kann es auch zu einer Ablehnung seitens der Bank kommen. Letztendlich wird eine Bank immer versuchen eine möglichst hohe Besicherungssituation zu erlangen.
Ergänzend ist noch anzumerken, dass in zahlreichen Kreditverträgen eine sogenannte Vertragsänderungsgebühr verankert ist, welche bei durchgeführter Änderung dem Kreditnehmer angelastet wird. Darüber hinaus können im Rahmen von Sicherheitenänderung auch noch weitere Gebühren anfallen, z. B. bei hypothekarischen Sicherheiten (Tausch Liegenschaft 1 gegen Liegenschaft 2).
Fazit: Überlegen Sie bereits vor Kreditaufnahme, welche Sicherheiten Sie Ihrer Bank anbieten möchten bzw. verhandeln Sie die Vertragsänderungsgebühr bereits vor Vertragsabschluss.