Soll- vs. Effektivzinssatz

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Worin unterscheidet sich der Soll- vom Effektivzinssatz?

Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unserer YouTube-Reihe “BusinessFragen kompetent und verständlich beantwortet”.

Im Zusammenhang mit einer Finanzierung kommen auf einen Kreditnehmer nicht nur Zinsen, sondern auch zahlreiche Kosten und Gebühren, wie z. B. Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungskosten zu. Und genau hierauf baut der Effektivzinssatz auf.

Der Sollzinssatz ist jener Zinssatz, welchen der Kreditnehmer für den offenen Kreditbetrag zu bezahlen hat und sich im Regelfall aus einem Indikator und einem Aufschlag (z.B. Euribor + 1,75 %) ergibt. Alle anfallenden Kosten und Gebühren werden hierbei nicht berücksichtigt.

Der Effektivzinssatz ergänzt den Sollzinssatz um die – in Prozent umgerechneten – anfallenden Kosten und Gebühren und ist somit merklich höher als der Sollzinssatz (z. B. Sollzinssatz 1,75 % und Effektivzinssatz 2,0 %).

Sowohl den Soll-, als auch den Effektivzinssatz finden Kreditnehmer im ESIS-Merkblatt bzw. im Kreditvertrag. Für das Vergleichen von Angeboten sollten Kreditnehmer jedoch auf den Effektivzinssatz zurückgreifen, da hier alle anfallenden Belastungen berücksichtigt werden.