Rückzahlung Wohnraumfinanzierung
Kann ich meine Finanzierung jederzeit vorzeitig rückzahlen?
Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unserer YouTube-Reihe “BusinessFragen kompetent und verständlich beantwortet”.
Grundsätzlich kann diese Fragestellung mit einem einfachen „JA“ beantwortet werden, zumindest in den meisten Fällen. Aber Vorsicht: Je nach Vertragsbedingungen kann die vorzeitige (Teil-)Tilgung einer Finanzierung Gebühren auslösen oder untersagt sein. Dies hängt auch sehr stark von der Art der Finanzierung ab, handelt es sich z. B. um eine Finanzierung mit variabler Zinsanpassung oder mit einem Fixzinssatz?!
Bei Finanzierungen mit variabler Zinsanpassung kommt es bei vorzeitiger (Teil-)Tilgung häufig zu einer Pönalzahlung, welche auch vertraglich geregelt ist. In den mesiten Fällen wird hier ein Prozentsatz vom vorzeitig zurückbezahlten Betrag zur Anwendung kommen. Wie hoch dieser Prozentsatz ist variiert von Bank zu Bank und kann somit nicht klar definiert werden. Die meisten Verträge, welche ich kenne, beinhalten eine 1 %ige Pönalzahlung. Fairerweise muss aber auch angeführt werden, dass ich schon Verträge mit 5 %iger Pönalzahlung gesehen habe. Ergänzt wird diese Vereinbarung häufig mit einer Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass dem Kreditnehmer eine Kündigungsfrist, z. B. von 6 Monaten, eingeräumt wird. Dazu ein kurzes Beispiel: Kreditnehmer X kündigt am 01.01.2020 die vorzeitige pönalefreie Rückzahlung per 01.07.2020 an.
Bei Finanzierungen mit einer Fixzinsvereinbarung ist eine vorzeitige Rückzahlung nicht so einfach. Hier gibt es häufig ein Rückzahlungsverbot für die Fixzinsphase, also den Zeitraum in dem der Fixzinssatz Gültigkeit hat, z. B. 10 Jahre bzw. ist die vorzeitige Rückzahlung mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Der Grund hierfür ist, dass Banken sich den vereinbarten Zinssatz im Hintergrund absichern und die Auflösung diese Geschäftes Kosten verursacht, welche an den Kreditnehmer bei vorzeitiger Tilgung weiterverrechnet werden.
Fazit: Besprechen Sie die vorzeitige (Teil-)Tilgung bereits vor Vertragsabschluss mit Ihrem Bankberater!